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MIETBEDINGUNGEN

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§ 1 MIETPREISE / ZAHLUNGSFRIST / VERZUG

 

Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer‭. ‬Die Preisberechnung erfolgt individuell‭, ‬je nach Dauer der Miete und Menge der ausgeliehenen Mietgegenstände‭. ‬Auftragserteilung erfolgt durch Zahlung einer Sicherheitsleistung in‭ ‬Höhe von 50%‭ ‬der im Angebot angegebenen Netto-Rechnungssumme‭. ‬

 

Berechnungsgrundlage‭: ‬Woche‭ = ‬5‭ ‬Tage

 

Unsere Rechnungen sind 10‭ ‬Kalendertage nach Erhalt zur Zahlung fällig‭. ‬

 

Bei nicht fristgemäßer Zahlung kommt der Kunde ohne weitere Erklärung in Verzug‭. ‬Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8‭ % ‬über dem Basiszinssatz zu verlangen‭. ‬Eine Geltendmachung von weiteren Ansprüchen bleibt hiervon unberührt‭.‬

 

§ 1.1 MÖGLICHE ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGSKOSTEN

 

Bei Anmietung der unten gelisteten Artikel wird eine Versicherung seitens des Mieters bzw‭. ‬der ausleihenden Partei benötigt‭. ‬Eine Kopie des Versicherungsbescheides ist dem Vermieter zwingend vor dem Anmietungszeitpunkt auszuhändigen‭. ‬Sollte keine Versicherung vorhanden sein‭, ‬kann die Versicherung des Vermieters in Anspruch genommen werden‭. ‬In diesem Fall wird ein Versicherungsbetrag in Höhe v‭. ‬10%‭ ‬der Nettosumme des jeweiligen Artikels in Rechnung gestellt‭. ‬

 

‭- ‬§â€­ ‬1.1‭ ‬gilt für folgende Artikel‭:‬

 

‭      ‬•â€­ ‬ARRI ALEXA MINI‭ - ‬Basis Kit

‭      ‬•â€­ ‬ARRI ALEXA MINI‭ - ‬Handheld Kit

‭      ‬•â€­ ‬ARRI WCU-4‭ ‬Funkschärfe‭ ‬

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§ 2 ÜBERGABE DER MIETGEGENSTÄNDE

 

Die Mietgegenstände werden dem Mieter in einwandfreiem und gereinigtem Zustand übergeben‭. ‬Etwaige‭, ‬bereits vorhandene Abnutzungs‭- ‬bzw‭. ‬Gebrauchsspuren werden vorab protokolliert und schriftlich bestätigt‭. ‬Der Mieter ist verpflichtet‭, ‬alle Geräte auf Funktion und Zustand sowie auf Vollständigkeit nach beiliegender Materialliste zu prüfen‭. ‬Ein möglicher Mangel der Mietgegenstände ist‭ ‬dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen‭. ‬Kommt der Mieter seiner Überprüfungspflicht nicht nach‭, ‬so haftet der Vermieter nicht mehr für Schäden wegen der Mangelhaftigkeit der Mietgegenstände oder für Folgeschäden‭.‬

 

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§ 3 MIETDAUER

 

Die Anmietung der Mietgegenstände beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter oder an einen‭, ‬vorher vereinbarten Dritten und endet mit dem Tag der Rückgabe‭.‬

Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung‭. ‬Das‭ ‬Equipment ist nach dem letzten Miettag auf Kosten des Mieters an den Vermieter zu übergeben‭. ‬Wenn Mietgegenstände nicht zur vereinbarten Zeit zurückgegeben worden sind und dadurch eine anschließende Miete oder Eigenproduktion des Vermieters beeinträchtigt wird‭, ‬können die entstehenden Mehrkosten dem Mieter berechnet werden‭.‬

 

Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß‭ ‬zurückgegeben‭, ‬ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete an den Vermieter zu zahlen‭. ‬

 

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§ 4 KÜNDIGUNG / STORNIERUNG

 

§â€­ ‬4.1‭ ‬Während der schriftlich bestätigten Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen‭. ‬Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt‭. ‬

 

§â€­ ‬4.2‭ ‬Wird ein schriftlich bestätigter Mietauftrag nicht 24‭ ‬Stunden vor dem angegebenen Auslieferungstermin storniert‭, ‬werden Kosten für den ersten Miet-Tag vollständig‭ (‬100%‭) ‬und die Kosten für den darauffolgenden Miet-Tag in Höhe von 50%‭ ‬berechnet‭. ‬Bei eintägigen Ausleihzeiträumen beträgt die Stornierungsgebühr 100%‭. .‬

 

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§ 5 LIEFERSERVICE – ANLIEFERUNG DER MIETGEGENSTÄNDE

 

Bei Anlieferung der Mietgegenstände durch den Vermieter Barthelmeh/Heiduk/Joester GbR wird dem Mieter eine Pauschale von 0,30€â€­ ‬pro km berechnet‭. ‬

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§ 6 VERSAND DER MIETGEGENSTÄNDE

 

Die Versandkosten berechnen sich individuell auf Basis des jeweiligen Umfangs der Mietgegenstände‭.  ‬Wenn nicht anders vereinbart‭ ‬sind die gesamten Versandkosten vom Mieter zu tragen‭. ‬Es wird ausschließlich ein Versand mit Versicherungsdeckung in Höhe der entsprechenden Mietgegenstände akzeptiert‭.‬

 

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§ 7 PFLICHTEN UND HAFTUNG DES VERMIETERS

 

§â€­ ‬7.1‭ ‬Der Vermieter verpflichtet sich‭, ‬das bestellte Equipment bereitzustellen‭. ‬Ist die Bereitstellung aus Gründen‭, ‬die er nicht‭ ‬zu vertreten hat oder die zwar in den Einflussbereich des Vermieters fallen‭, ‬der Vermieter jedoch nicht vorsätzlich herbeigeführt hat‭, ‬nicht möglich‭, ‬so bemüht er sich um die schnellstmögliche Ersatzbeschaffung‭. ‬Ist Ersatzbeschaffung auf diesem Weg nicht möglich‭, ‬sind weitere Ansprüche jedoch ausgeschlossen‭.‬

 

§â€­ ‬7.2‭ ‬Die Mietgegenstände sind durch eine Vollkaskoversicherung versichert‭, ‬die folgende Leistungen beinhaltet‭: ‬Diebstahl‭, ‬Einbruchdiebstahl mit Vandalismus‭, ‬unvorhergesehene eintretende Beschädigung oder Zerstörung‭, ‬Wasser und Feuchtigkeit‭, ‬Bedienungsfehler‭, ‬Vorsatz Dritter‭, ‬Kurzschluss‭, ‬Überstrom oder Überspannung‭, ‬Brand‭, ‬Blitzschlag und Explosion‭. ‬

 

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§ 8 GEBRAUCH DER MIETGEGENSTÄNDE / HAFTUNG DES MIETERS

 

§â€­ ‬8.1‭ ‬Eine Weiterverleihung bzw‭. -‬vermietung ist dem Mieter untersagt‭. ‬Der Vermieter bleibt uneingeschränkter Eigentümer aller Mietgeräte‭. ‬

 

§â€­ ‬8.2‭ ‬Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter über den beabsichtigten Verwendungszweck und den Ort des Einsatzes der Mietgegenstände zu informieren‭. ‬Auf außergewöhnliche bzw‭. ‬unübliche Umstände und besondere Aufnahmeformen ist hinzuweisen‭.‬

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§â€­ ‬8.3‭ ‬Der Mieter hat die Mietgegenstände so zu verwenden bzw‭. ‬zu gebrauchen‭, ‬wie es der Nutzzweck vorschreibt‭. ‬Schäden‭, ‬die durch‭ ‬unsachgemäße Nutzung‭, ‬böswillige Beschädigung oder Zweckentfremdung entstanden sind‭, ‬gehen zu Lasten des Mieters‭. ‬Er hat in solchen Fällen‭ ‬den Gegenstand‭, ‬die Gegenstände zum Zeitwert zu ersetzen‭.‬

 

§â€­ ‬8.4‭ ‬Der Vermieter behält sich vor‭, ‬die Miete im Schadensfall bis zur Ersatzbeschaffung geltend zu machen‭. ‬Dies schließt auch eine ggf‭. ‬notwendige Fremdanmietung ein‭. ‬Der Vermieter ist verpflichtet‭, ‬die Ersatzbeschaffung schnellstmöglich zu veranlassen‭.‬

 

§â€­ ‬8.5‭ ‬Bei einem Schadensfall verpflichtet sich der Mieter die zu zahlende Selbstbeteiligung von 250,00‭ ‬€â€­ ‬pro Schadensfall zu zahlen‭. ‬

 

§â€­ ‬8.6‭ ‬Der Mieter verpflichtet sich zur Wiederbeschaffung nicht versicherter Kleinteile‭ (‬Objektiv-Filter‭, ‬Akkus‭, ‬Kabel‭, ‬Speichermedien‭, ‬Transportkoffer etc‭.)‬

 

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§ 9 RÜCKGABE DER MIETGEGENSTÄNDE

 

§â€­ ‬9.1‭ ‬Die Rücknahme der Mietsache durch den Vermieter bestätigt nicht‭, ‬dass diese mängelfrei übergeben wurde‭. ‬Der Vermieter behält sich eine ausführliche Prüfung der Geräte und bei deren Beschädigung des Gerätes die Geltendmachung des entsprechenden Schadensersatzes vor‭. ‬Der Kunde ist spätestens bei der Rückgabe der Geräte verpflichtet‭, ‬uns auf eventuelle Schäden an den Geräten unaufgefordert aufmerksam zu machen‭. ‬Dies gilt auch dann‭, ‬wenn der Kunde Schäden nur für möglich hält‭.‬

 

‭$ ‬9.2‭ ‬Wenn bei der Rückgabe extrem Überproportionale‭, ‬aus der Sicht des Vermieters‭, ‬optische Abnutzungen wie starker Schmutz oder viele Kratzer‭ (‬speziell bei der Anmietung von optischen Systemen‭) ‬festgestellt werden‭, ‬können weitere Kosten erhoben werden‭.‬

 

Die Schadensfeststellung seitens des Vermieters‭ - ‬auch bezüglich einer unvollständigen Rückgabe‭ - ‬kann bis 14‭ ‬Tage nach Rückgabe‭ ‬erfolgen‭.‬

 

§â€­ ‬89.3‭ ‬Der Vermieter haftet nicht für Daten‭, ‬die vom Mieter nach Rückgabe der Speichermedien vergessen wurden und somit im Rahmen‭ ‬der nachfolgenden Weitervermietung durch den Vermieter gelöscht werden sein könnten‭.‬

 

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§ 10 SALVATORISCHE KLAUSEL

 

Die Gültigkeit der vorstehenden Bedingungen wird nicht dadurch berührt‭, ‬daß‭ ‬eine oder mehrere der Klauseln‭ - ‬gleich aus welchem Rechtsgrund‭- ‬ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollte‭. ‬Für diesen Fall sind die Vertragsparteien verpflichtet‭, ‬eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommende wirksame Regelung zu vereinbaren‭.‬

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